Ferienhaus Segebrecht
Kaiserstraße 19
17419 Seebad Ahlbeck

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1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen und Ferienbungalows zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Ferienhaus Segebrecht. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB sind für jeden Gast des Ferienhaus Segebrecht oder im Internetauftritt des Ferienhaus Segebrecht einsehbar.

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Wohnungen oder Bungalows sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Ferienhaus Segebrecht.

1.3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss

2.1. Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung von Wohnungen oder Bungalows vom Gast telefonisch, per E-Mail, Internet oder Fax reserviert und von uns bestätigt worden ist. Die Bestätigung durch das Ferienhaus Segebrecht kann ebenfalls telefonisch, per E-Mail, Fax oder auf Wunsch auch auf dem Briefweg erfolgen. Ein Beherbergungsvertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen, insbesondere, wenn Wohnungen oder Bungalows bestellt und bereitgestellt sind und aus Zeitgründen eine explizite Zusage nicht möglich ist.

2.2. Vertragspartner sind das Ferienhaus Segebrecht, vertreten durch Herr Frank Segebrecht, und der Gast. Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag einzustehen.

3. Leistungen, Preise und Zahlungen

3.1. Das Ferienhaus Segebrecht ist verpflichtet, die vom Gast bzw. Besteller gebuchte Wohnungen oder Bungalows bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Abstellplätze für PKW, Fahrräder und Motorräder im Hof stehen dem Gast über die vereinbarte Zeit zur Verfügung.

3.2. Nach Erhalt der Rechnung hat der Gast 14 Tage Zeit, eine 20%ige Anzahlung des Rechnungs-betrages zu leisten. Der restliche Rechnungsbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Anreise zu zahlen. Bei einer früheren Abreise (aus welchem Anlass auch immer) bleibt der gesamte Betrag fällig.

3.3. Bei Zahlungsverzug ist das Ferienhaus Segebrecht berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Leitzins (Hauptrefinanzierungssatz) der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

3.4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von dem Ferienhaus Segebrecht allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.

3.5. Die Preise können von dem Ferienhaus Segebrecht ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Wohnungen oder Bungalows, der Leistung des Ferienhaus Segebrecht oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Ferienhaus Segebrecht dem zustimmt.

3.6. Das Ferienhaus Segebrecht ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich vereinbart.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

4.1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Ferienhaus Segebrecht geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Ferienhaus Segebrecht. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Ferienhaus Segebrecht oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

4.2. Sofern zwischen dem Ferienhaus Segebrecht und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Ferienhaus Segebrecht auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Ferienhaus Segebrecht ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Ferienhaus Segebrecht oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

4.3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Wohnungen oder Bungalows hat der Ferienhaus Segebrecht die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Wohnungen oder Bungalows sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4.4. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Ferienhaus Segebrecht entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

4.5. Stornierungsgebühren vor Anreise: 80 % — bei Nichtanreise: 100% — des gesamten Rechnungsbetrages.

5. Rücktritt des Ferienhaus Segebrecht

5.1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Ferienhaus Segebrecht in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Häuser, Wohnungen oder Zimmer vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Ferienhaus Segebrecht auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von dem Ferienhaus Segebrecht gesetzten angemessenen Nach- frist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Ferienhaus Segebrecht ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3. Ferner ist das Ferienhaus Segebrecht berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von dem Ferienhaus Segebrecht nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Wohnungen oder Bungalows unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; das Ferienhaus Segebrecht begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Ferienhaus Segebrecht in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Ferienhaus Segebrecht zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.

5.4. Das Ferienhaus Segebrecht hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5.5. Bei berechtigtem Rücktritt des Ferienhaus Segebrecht entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Wohnungs- und Bungalowbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

6.1. Der Gast erwirbt, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Wohnungen oder Bungalows.

6.2. Check in: Die Wohnungen oder Bungalows können zwischen 15 und 18 Uhr bezogen werden. Andere Anreisezeiten sind mit dem Ferienhaus Segebrecht abzusprechen. Bei einer früheren Anreise kann in der Regel das Gepäck bereits gelagert werden. Sollte die Wohnungen oder Bungalows bereits bezugsfertig sein, kann es schon früher bezogen werden.

Das Ferienhaus Segebrecht ist berechtigt, im Sinne der Schadensminimierung, die Wohnungen oder Bungalows ab 20.00 Uhr und in den darauf folgenden Tagen für weitere Reservierungen freizugeben. An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag, es zählt also die Anzahl der Übernachtungen.

6.3. Check out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Wohnungen oder Bungalows des Ferienhaus Segebrecht  um 9:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Gepäck wird ggf. kostenlos eingelagert.

7. Haftungen

7.1. Der Gast oder Vertragspartner haftet gegenüber dem Ferienhaus Segebrecht für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.

7.2. Das Ferienhaus Segebrecht haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das Ferienhaus Segebrecht bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

7.3. Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Ferienhaus Segebrecht bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.

7.4. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Ferienhaus Segebrecht auftreten, wird das Ferienhaus Segebrecht bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast seinerseits ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Ferienhaus Segebrecht Anzeige macht.

7.5. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter PKW, Fahrräder oder Motorräder und deren Inhalte haftet das Ferienhaus Segebrecht nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.6. Weckaufträge, Nachrichten-, Post- und Warensendungen für Gäste gehören nicht zum Leistungsbereich des Ferienhaus Segebrecht. Sollten diese Leistungen nach Vereinbarung im Ausnahmefall übernommen werden, sind sie mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Ferienhaus Segebrecht:
Seebad Ahlbeck.

8.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und die Beherbergung in dem Ferienhaus Segebrecht unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.